Rechtliches Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Lieferung, Montage, Installation, Wartung und Reparatur von Kälte- und Klimaanlagen zwischen dem Auftragnehmer (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten die besonderen Bestimmungen in § 12 dieser AGB.

§ 2 Vertragsabschluss und Leistungsumfang

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung zustande.

(3) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und den darin in Bezug genommenen Unterlagen. Nachträgliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung
  • 60 % nach Fertigstellung bzw. Lieferung
  • 10 % nach vollständiger Abnahme

(3) Bei Wartungsverträgen erfolgt die Verrechnung jährlich im Voraus oder nach individueller Vereinbarung.

(4) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verrechnet.

§ 4 Ausführungsfristen und Leistungszeit

(1) Vereinbarte Fristen und Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet wurden.

(2) Die Einhaltung von Leistungsfristen setzt voraus, dass der Auftraggeber alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beibringt und seinen Mitwirkungspflichten nachkommt.

(3) Bei höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich die Fristen angemessen.

§ 5 Lieferung, Installation und Montage

(1) Die Installation erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen ÖNORMEN.

(2) Der Auftraggeber stellt unentgeltlich zur Verfügung:

  • Strom- und Wasseranschlüsse am Montageort
  • Zufahrtswege und ausreichende Abstellflächen
  • Erforderliche bauliche Voraussetzungen

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer offenbare Untauglichkeit von beigestelltem Material oder unrichtige Anweisungen mitzuteilen. Der Auftragnehmer warnt den Auftraggeber bei erkennbarer Untauglichkeit oder Unrichtigkeit.

(4) Die Abnahme der erbrachten Leistungen erfolgt durch den Auftraggeber nach Fertigstellung. Bei Konsumentengeschäften gelten die gesetzlichen Regelungen zur Übergabe.

§ 6 Wartungsverträge

(1) Bei Abschluss eines Wartungsvertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer zur regelmäßigen Wartung der Kälte- und Klimaanlagen nach den vereinbarten Intervallen.

(2) Die Wartung umfasst:

  • Inspektion
  • Reinigung
  • Funktionsprüfung
  • kleinere Einstellarbeiten

Reparaturen, Ersatzteile und umfangreichere Arbeiten sind gesondert zu beauftragen und zu verrechnen.

(3) Wartungsverträge werden auf unbestimmte Zeit mit einer beidseitigen Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende abgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Anlage ordnungsgemäß zu bedienen und erkennbare Mängel unverzüglich zu melden.

§ 7 Gewährleistung

(1) Für Mängel des Werkes gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen nach §§ 922 ff. und 1165 ff. ABGB.

(2) Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei:

  • natürlichem Verschleiß
  • unsachgemäßer Behandlung
  • übermäßiger Beanspruchung
  • eigenmächtigen Eingriffen durch den Auftraggeber oder Dritte

(3) Der Auftraggeber hat erkannte Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen.

(4) Der Auftragnehmer wird zunächst durch Verbesserung (Mängelbehebung) Gewähr leisten. Bei erfolgloser oder unzumutbarer Verbesserung kann der Auftraggeber Preisminderung verlangen oder bei nicht bloß geringfügigen Mängeln vom Vertrag zurücktreten.

(5) Besondere Regelung für Konsumenten: Die gewährleistungsrechtlichen Ansprüche von Verbrauchern richten sich nach §§ 922 ff. ABGB und dem KSchG. Gewährleistungsrechte können vor Kenntnis des Mangels weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden.

§ 8 Haftung und Schadenersatz

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Personenschäden unbeschränkt. Für Sachschäden bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung mit dem Auftragswert begrenzt, sofern es sich nicht um Verbrauchergeschäfte handelt.

(3) Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche sind voneinander unabhängig.

(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, natürlichen Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Wartung durch den Auftraggeber oder Dritte entstehen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren auf Kosten des Auftraggebers zurückzunehmen.

§ 10 Zurückbehaltungsrecht

Der Auftraggeber kann gemäß § 1052 ABGB einen angemessenen Teil der Vergütung bis zur Behebung von Mängeln zurückbehalten. Bei Konsumentengeschäften darf dieses Recht nicht eingeschränkt werden.

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz. Nähere Informationen sind in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers verfügbar.

§ 12 Besondere Bestimmungen für Konsumenten

(1) Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(2) Alle Vertragsbestimmungen sind für Verbraucher klar und verständlich formuliert. Im Zweifel gilt die für den Verbraucher günstigere Auslegung.

(3) Gewährleistung:

  • Gewährleistungsfrist: 2 Jahre ab Übergabe
  • Keine Einschränkung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte
  • Innerhalb eines Jahres nach Übergabe wird vermutet, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag.

(4) Haftungsbeschränkungen sind gegenüber Verbrauchern nur im gesetzlich zulässigen Rahmen wirksam.

(5) Unwirksam sind insbesondere:

  • unangemessen hohe pauschale Stornogebühren
  • vollständige Gewährleistungsausschlüsse
  • unzulässige Haftungsausschlüsse
  • intransparente oder überraschende Klauseln

(6) Für Klagen gegen Verbraucher ist ausschließlich das gesetzlich zuständige Gericht am Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort des Verbrauchers zuständig.

(7) Verbraucher können den Auftragnehmer wahlweise an dessen Sitz oder an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand klagen.

§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Für Unternehmer wird – soweit gesetzlich zulässig – Graz als Gerichtsstand vereinbart.

(2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

(4) Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt gegenüber Verbrauchern nur im gesetzlich zulässigen Umfang.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die jeweilige gesetzliche Regelung.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Diese AGB treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.